Dienstag, 22. Dezember 2009

Die Wiedergänger von Bärn/Mähren 1662 - 1740

Die Wiedergänger von Bärn/Mähren 1662 - 1740Der österreichisch-mährische Politiker, Volkskundler, und Historiker Christian Ritter d’Elvert (*11. 4. 1803 – +23. 1. 1896) berichtet in seinem im Jahre 1859 erschienenen Aufsatz Die Vampyre in Mähren über Wiedergängererscheinungen in der Stadt Bärn während des 17. und 18. Jahrhunderts, wie er sie in den dortigen Aufzeichnungen der kirchlichen Sterberegister der Jahre 1662 – 1740 aufgefunden hat. (Eine Übersetzung der lateinischen Textpassagen findet man bei Hamberger: Mortuus non mordet, ich denke aber, es schadet nicht, einmal das Original zu lesen.) Er schreibt: „In der Sterbematrik der Pfarre zu Bärn, einem Städtchen an der Troppauer Poststraße, trifft man folgende Stellen, die deutlich zeugen, wie jener Glaube an den Vampyrismus dazumal zu herrschen begann. „Anno 1662 die 13. September in Bärn mortua Catharina Bartolomei Richter Ex Maywald“ – einem jetzt zur Herrschaft Karslberg gehörigen und nach Hof eingepfarrten Dorfe – „relicta vidua annorum circiter 80. extra communionem S. Matris Ecclesiae, et tertia abhinc die sepulta est in loco profano ad limites agrorum, eo, quod, cadaver non ohriguerit et alia signa habuerit, quae merito suspecta videbantur.“ – höchstwahrscheinlich war die Arme scheintot.„Anno 1666. Die 20. Januarii Balthasar Seidler in fide Luterana obiit aetatis suae 48 annorum de Coemeterio Dittersdorf“ – in diesem Dorfe, das zur Herrschaft Sterberg gehört, und jetzt einen eigenen Pfarrer hat, damals aber nach Bärn eingepfarrt war, hielten sich noch lange nach der Reformation Ferdinands II. Bekenner der evangelischen Glaubenslehre auf, auch wurden alle unkatholischen aus Bärn dahin begraben – „Sepultum, eo quod tune oppidani a spectro insestabantur.“„Anno 1667 die 15. Febr. in Pago Andersdorf” – zur Herrschaft Sternberg gehörig, und wegen seines Sauerbrunnens bekannt – „mortua Barbara olim Michaelis Wagner relicta filia in fide Luterana obiit, aetatis suae annorum 50 et sex septimanarum tempore. Penes Horrea recondita ob infestationem a spectris.”“Anno 1667 die 26. Febr. Im Pago Siebenhöfen“ – zur Herrschaft Sternberg gehörig, - „Johannes Michaelis Resch filiolus 16. septimanarum animam Deo reddidit, in agro proprio Parentis ob dubium rationabile de Coemeterii quiete reconditus.“Eine gleichzeitige, handschriftliche Chronik von Römerstadt berichtet, dass im Jänner 1685 zu Friedland, einem zur Herrschaft Langendorf gehörigen Markte, „ein altes Weib gestorben, welche bald nach dem Tode wie der lebendige Teufel umgelaufen, geschrien, gedrummelt, getanzet, und Leute Tag und Nacht gequälet, welche hernach den 12. März ist verbrannt worden.“ In der kurz vorher angeführten Sterbmatrik der Bärner Pfarre findet man bei dem Jahre 1689 folgendes angemerkt: „Anno 1689 den 21. Februar – Bährn – Anna Heintzin des in Gott Ruhenden Simon Heintz Ehewirtin ist in Gott entschlafen, und allhier nach christkatholischer Kirch begraben worden. Ihres Alters 82 Jahr. Ist in etlichen Tagen nach ihrer Begräbnis umgelaufen, und hat über die Maßen sehr gehaust.“In jener vorangeführten handschriftlichen Chronik von Römerstadt wird erzählt: „Dass im Juni 1690 ein Weib von Zechau (einem zur Herrschaft Langendorf gehörigen Dorfe) verbrannt worden sei, weil sie „vier Wochen auf der Bahre gestanden“, und nicht verstarret, auch als Gespenst bemerkt worden. „In Wildgrub“ (ein Dorf auf der Herrschaft Freudenthal in Schlesien) fährt diese Chronik weiter fort: „Haben ebensolche nicht nachgelassen, sondern es sind zum öftern viele, welch schon viele Jahre im Grabe gelegen, ausgegraben und verbrannt worden.“ Ebendaselbst wird bei dem Monate März 1697 angemerkt: „Um diese Zeit ist ein altes Weib in Friedland ausgegraben und verbrannt worden, welche die Leute bei der Nacht sehr geängstigt.“ Vermutlich ist hier jene gemeint, deren daselbst schon bei dem Jahre 1685 gedacht wurde.Endlich findet sich daselbst noch folgende Kunde: „Anno 1720 den 9. Jenner zu Nachts ist allhier zu Römerstadt ein Weib gestorben, 10 Jahr bevor starb ihr Mann. Als obgemeldtes Weib den 11. dieses hatte sollen zur Erde bestätigt werden, so war sie noch nicht verstarret. Dieses berichtet der Herr Dechant ins Consistorium, worauf Befehl von dort gekommen, dass man die Körper mit Ritzen oder Schneiden visitiere; undsolches ist geschehen den 16. dieses. Dabei waren zugegen der Herr Dechant und Herr Hauptmann von Janowitz auch Herrn Bürgermeister und Stadtrichter, nebst Ratherren; dann hat der Totengräber an diesem Körper auf Befehl des Stadtgerichts müssen anfangen zu schneiden, erstlich in dem Gesicht, hernach an den Händen und Armen. Es hat sich aber nichts gezeiget. Dann fing er am Unterleib zu schneiden an, wo sich gleich frisches Blut sehen ließ. Nachdem sich dieses befunden, ist der Körper sogleich von dem Geistlichen dem weltlichen Gericht übergeben, und dann zum Feuer verurteilt worden. Auf dem Scheiterhaufen ist ihr von dem Scharfrichter der Kopf samt den Händen und Füßen abgehauen und ist das Blut aller Orten herausgeflossen; hernach ist der Scheiterhaufen angezündet und zu Asche verbrannt; diese Asche aber hintern Hüttenwald an der Grenze gegen Morau ins Flusswasser geschüttet worden.“In der späteren Sterbmatrik der Bährner Pfarrei finden sich noch folgende Daten verzeichnet: „Anno 1725 den 28. Februar ist Anna des seligen Andreas Berge, gewesene Ehewirtin verschieden, ihres Alters 48 Jahr, hat keine Ruhe in der Erden gehabt, Vampertione infecta, und ist letztlich verbrannt worden.“„In Pago Dittersdorf anno 1737 den 9. Dezember pie in Domino obiit, od ritu catholico sepultus est Christianus Philip (vulgo Phylip dictus) aetatis suae 67 ½ annorum provisus necessariis Sacramentis; hat nach seinem Tod nicht geruht und ist verbrannt worden in pago Dittersdorf.”“Anno 1738 den 8. Jänner obiit in Domino et ritu christiano sepultus est Friderikus Helfert aetatis suae 58 annorum provisus necessariis Sacramentis – ist nach seinem Tode mit dem verstorbenen Christian Philip umgelaufen und mit ihm gemeinschaftlich verbrannt worden.”Hierbei ist noch folgende eigenhändige Bemerkung des damaligen Pfarrers beigefügt: „Hic Christianus Philip post duas menses ob nocturnas inquietudines, oppressiones, infectationes inter homines et animalia expertas, reverendissimo relatus est episcopali officio, ex cuius ordinatione facta (1. Buchstabe unklar) est inquisitio per Tit. : Duum Decanum Budiovicensem eo tempore perillustrem D. Carolum Sebastianum de Zeno et Danhausen me adiuncto p. t. Curato Loci, „(auch Ärzte waren ex officio bei dieser Untersuchung gegenwärtig, deren Namen aber nicht angemerkt sind.) cadaver exhumatum signis quibusdam, videlicet flexibiltate membrorum, carne ---- inventum est. Et quia post ipsum die 15. Januarii 1738 quidam Friderikus Helfert ibidem mortuus et sepultus, exinde maior tumultus animadversus, immo et huius alterius cadaver exhumatum, tandem brachio saeculari extraditum ac iure regum inlimitibus Silvae Lobniciam versus, (der Ort trägt von dieser Zeit an noch immer den Namen Philippswinkel) utrumque inhumatum. Die posteriore Frideriki Helfert cadaver revelatum est per spectatores, tum in rogo a Carnificibus caput detruncatum suit/fuit, ex pro copiosus sanguis defluxit, et notabiliter pinguior quam in vivis visum suerit/fuerit. Qua pro ei memoria futura studiose hic annotavit Iohannes Iosefus Aussiae p. t. Curator Loci. “Die Bährner Kirchenbücher berichten noch manches von blutsaugenden Vampiren zwischen den Jahren 1720 und 1740; insbesondere wurden um 1730 die Körper drei Verstorbener nochmals ausgegraben und verbrannt (Wollny: Topographie Mährens, 5. Band, S. 752).“(Christian d’Elvert: Die Vampyre in Mähren. Aus: Christian Ritter d’Elvert: Schriften der historisch-statistischen Sektion der k. k. mähr. schles. Gesellschaft des Ackerbaus, der Natur- und Landeskunde. 12. Band. Brünn 1859.)

Mittwoch, 25. November 2009

Der Vampirerlass der österreichischen Kaiserin Maria Theresia vom 1. März 1755

Ausschlaggebend für das Gesetz über die Totenruhe war für die Kaiserin der Vampirskandal von Hermsdorf/Hermersdorf an der schlesisch-mährischen Grenze, bei welchem die kaiserliche Untersuchungskommission unter den Ärzten Wabst und Gosser nichts ungewöhnliches feststellen konnten, was auf wirkliche Umtriebe von Vampiren zurückzuführen wäre und alles dem Aberglauben der Landbevölkerung zuwiesen. Die Kaiserin, ganz im Sinn der damaligen Aufklärung handelnd, erließ nun das folgende Gesetz, was als der berühmte «Vampirerlaß» bekannt wurde.

Wir Maria Theresia, etc., liebe Getreue etc.

haben eine zeitlang missfällig wahrnehmen müssen, dass nicht allein verschiedene von unseren Landeseinwohnern in ihrer Leichtgläubigkeit so weit gehen, dass sie dasjenige, was ihnen ein Traum oder Einbildung vorgaukelt, oder durch andere betrügerische Leute vorgespiegelt wird, für Gespenster und Hexerei halten, nicht weniger den für Besessen sich ausgebenden Leuten sogleich Glauben schenken, und auch dass sie in ihrer Leichtgläubigkeit oftmals von einigen mit Vorurteilen eingenommenen Geistlichen gestärkt wurden, wie dann zuletzt in unserer Markgrafschaft Mähren die Sache so weit getrieben worden ist, dass von der Geistlichkeit verschiedene Körper unter dem Vorwand, dass sie mit der sogenannten «Magia posthuma» behaftet gewesen, aus dem Friedhof ausgegraben und einige davon verbrannt worden sind, wo doch bei der darauf erfolgten Untersuchung sich nichts anderes als was natürlich war, gefunden hat. Wie zumal aber hierunter zum größeren Teil Aberglauben und Betrug stecken und wie dergleichen sündige Missbräuche in unseren Staaten zukünftig keineswegs zu gestatten, sondern vielmehr mit den empfindlichsten Strafen geahndet werden sollen. Also ist unser gnädigster Befehl, dass künftig in allen derlei Sachen von der Geistlichkeit ohne Hinzuziehung der weltlichen Behörden nichts vorgenommen, sondern jedes Mal wenn ein solcher Fall eines Gespenstes, Hexerei, Schatzgräberei, oder eines angeblich vom Teufel Besessenen vorkommen sollte, derselbe der weltlichen Behörde sofort angezeigt, von dieser mit Hinzuziehung eines vernünftigen Arztes untersucht und eingesehen werden solle, ob und was für ein Betrug darunter verborgen, und wie sodann die Betrüger zu bestrafen sein werden. Ihr werdet solchem nach diese unsere allerhöchste Anordnung nicht allein dort, wo ihr es nötig erachtet, kund machen, sondern dieselbe vornehmlich den geistlichen Obrigkeiten mit dem Zusatz offiziell mitteilen, dass sie ihren untergebenen Gerichten und Geistlichen diesfalls die erforderliche hirtenamtliche Instruktion erteilen und sie dadurch von ihren Vorurteilen ableiten, mit welchen einige behaftet sein könnten, sowie auch vor allem dahin anweisen sollen, in den vorher erwähnten Fällen jedes Mal die Sache den weltlichen Behörden anzuzeigen und die genaue Untersuchung vorhergehen zu lassen, worüber sodann von Fall zu Fall Uns der Bericht zu erstatten ist.

Wir verbleiben etc.

Gegeben zu Wien, den 1. März 1755.

(Chr. d’Elvert. Hrsg: Schriften der historisch – statistischen Sektion der k. k. mähr. – schles. Gesellschaft des Ackerbaues, der Natur und Landeskunde. XII. Bd. Brünn 1859. Daraus Christian d’Elvert: Das Zauber- und Hexenwesen, dann der Glauben an Vampyre in Mähren und Oesterr. Schlesien. S. 376 f.)

Dienstag, 24. November 2009

Neues Vampirbuch von Mark Benecke


Kürzlich erschien ein neues Buch zum Thema Vampire, das ich Euch ans Herz legen möchte: "Vampire unter uns" von Dr. Mark Benecke. Benecke dürfte den meisten ja schon ein Begriff sein, da er sich schon seit langem und sehr engagiert mit dem Vampirphänomen auseinandersetzt. Neben interessanten Essays und detailfreudigen Bildern hat das Buch übrigens auch eine sehr hochwertige Ausstattung zu bieten.

Klappentext: "Der Kriminalbiologe Dr. Mark Benecke ist dem Phänomen des Vampirs nachgegangen und entdeckte diese Subkultur in den USA wie auch in Deutschland, wo sie unerkannt mitten unter uns verweilen. Angereichert wird dieses Buch mit einem Bericht von der letzten Vampir-enterdigung, die sich im Juli 2004 in Marotinul des Sus (Rumänien) zugetragen hat so wie mit einem Interview mit einem echten Vampir.
Nach dem Lesen dieses Buches wird jedem klar sein, dass hinter dem Wort Vampir weit mehr steckt als eine literarische Fiktion.Vampire gibt es. Sie sind lebendig, sehen nicht schlecht aus und denken öfters an Blut und Hälse. Die älteren Semester sind verschattete Figuren oder Konzern-Chefs. Die jüngeren können hingegen sexy bis zum Anschlag sein. Eins haben sie alle gemeinsam: Es fehlt ihnen Energie. Und die müssen sie sich holen!"

Montag, 9. November 2009

Neues Buch erscheint im Frühjahr 2010

Auch wenn es derzeit recht ruhig um mich geworden ist, so bin ich doch nicht untätig. Im Frühjahr 2010 wird mein nächstes Buch im UBooks-Verlag erscheinen: Eine Neuausgabe des ursprünglich im 19. Jahrhundert erschienenen Buches "Lebendig begraben" von Dr. Franz Hartmann, das wie der Titel schon sagt, vom Scheintodphänomen handelt. Eine hochinteressante und spannende Lektüre kann ich Euch damit garantieren, und erfreulicherweise ist es dem Verlag auch diesmal wieder gelungen, das Buch zu einem sehr günstigen Preis anzubieten!

Donnerstag, 2. April 2009

Aktuelle Interviews

Gleich zwei neue Interviews mit mir sind in letzter Zeit erschienen.
Ein allgemeineres beim Literaturportal Leser-Welt, und ein weiteres speziell zum Erscheinen des Hexentraktats "Daemonolatria" bei Literatopia.

Medvedja - Bier


  • Heute im russischen Supermarkt gefunden: Bier der Marke "Tri Medwedja"... das musste ich einfach kaufen! Es erinnert natürlich sehr an das gleichnamige Dorf Medvedja (auch unter Medved oder Medvegya bekannt) oder vielmehr an dessen berühmten Vampirfall

Dienstag, 10. März 2009

Erste Lesermeinungen zum "Kleinen Rezeptbuch der historischen Tinten" und zur Daemonolatria

Schöne Neuigkeiten:
Heute wurde nicht nur eine, sondern gleich zwei erfreulich positive Rezensionen veröffentlicht. zum einen bei Amazon eine Lesermeinung zum Buch "Daemonolatria" und zum anderen eine Rezension zum "Kleinen Rezeptbuch der historischen Tinten" bei dem Literaturportal Leser-Welt.

Sonntag, 1. März 2009

"Kleines Rezeptbuch der historischen Tinten" nun lieferbar!


Nach Jahren des Wartens ist nun druckfrisch das kleine "Tintenbüchlein" erschienen!


Darin enthalten sind historisch überlieferte (auf heutige Maßeinheiten umgerechnete und für Euch getestete) Rezepte für Tinten, Tuschen und Siegellack in allen Farben und Qualitäten. Damit nicht genug, könnt Ihr dort auch lesen, wie man Pergament oder Papier früher eingefärbt hat, wie man sich eine Schreibfeder richtig zuschneidet, wie man einen Faltbrief herstellt und wie man ein Siegel anbringt.


Das Buch kann ab sofort bestellt werden, z. b. bei Amazon.

Daemonolatria ist erschienen



Die Daemonolatria ist bereits erschienen und bestellbar in allen Buchhandlungen (z. B. Amazon) sowie direkt beim Verlag! Leider hat sie nun doch den ursprünglichen Titel "Daemonolatreia" auf dem Cover, was sicher hier und da zu Verwirrung führen wird, aber ansonsten bin ich sehr zufrieden ;-)




Hier hatte ich vor ein paar Wochen ein wenig über Nicolas Rémy und zur Entstehung des Buchs geschrieben.

Dienstag, 3. Februar 2009

"Die schwarze Kerze", gelesen von Rena Larf

Leider komme ich aus Krankheitsgründen erst jetzt dazu, auf die Sendung meiner Kurzgeschichte in Rena Larfs Fantasy Channel hinzuweisen. Die beiden Sendungen wurden bereits ausgestrahlt, aber hier und hier könnt Ihr die sehr schön vorgetragene Geschichte noch im Archiv anhören ;-)

Mittwoch, 21. Januar 2009

Weitere Infos zu Nicolas Rémy’s Daemonolatria (4/2009)


Im April diesen Jahres erscheint mit Nicolas Rémy’s Daemonolatria eine weitere Neuausgabe in meiner Buchreihe "Schriften aus vergangener Zeit" im Ubooks-Verlag.
Die Daemonolatria ist ein Buch, das mir persönlich sehr am Herzen liegt, nicht nur, weil es sich mit einem sehr spannenden Thema beschäftigt, sondern auch, weil es seinen Handlungsraum in meiner Heimat, dem saarländisch – lothringischen Raum, hat.
Im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts fanden in den benachbarten Herrschaftsgebieten des Kurfürstentums Trier und des Herzogtums Lothringen die intensivsten Verfolgungen gegenüber Hexen und Zauberern in ihrer vielhundertjährigen Geschichte statt. Insgesamt, so schätzt man heute, fanden in den beiden Herrschaften im Zeitraum von 1575 – 1600 jeweils ungefähr 2000 – 3000 Hinrichtungen von wegen Zauberei und Hexerei verurteilten Personen statt. Daneben gab es noch eine weit höhere Zahl von Prozessen, die wegen dieser Anklagepunkte in die Wege geleitet wurden, in denen es aber zu keinen Verurteilungen kam.Im Trierer Herrschaftsgebiet, einem geistlichen Fürstentum, oblag die Sorge um das "Hexereiproblem" dem dortigen Weihbischof Peter Binsfeld; er verfasste gegen Ende der Verfolgungswelle ein vielbeachtetes Buch über das Hexenwesen, dass in seinem Aufbau dem des Malleus maleficarum gleicht.Im Herzogtum Lothringen besorgte die weltliche Obrigkeit, ganz besonders Herzog Charles III. die Verfolgung und Aufspürung zauberischer Personen. Dem Herzog war sehr daran gelegen, dass seine Gerichte "scharf" wider die vermeintlichen Hexen vorgingen.
Ein besonderer und für uns interessanter Umstand ist, dass Lothringen zwei Sprachgruppen vorzuweisen hatte, die französische und die deutsche, wovon die erstere wohl zwei Drittel der Bevölkerung ausgemacht haben dürfte. Das Gesetzbuch war sowohl in französischer als auch in deutscher Sprache verfasst. Auch in der Daemonolatria bekommt man den deutschsprachigen Bevölkerungsanteil zu spüren - viele der Angeklagten tragen deutsche Namen, und einige im Buch vorkommende (damals lothringische) Orte befinden sich im heutigen Saarland.Lothringen war, im Gegensatz zu anderen Herrschaftsgebieten innerhalb des damaligen Deutschen Reiches, für diese Zeit erstaunlich gut organisiert, auch im Bereich des Gerichtswesens. In den Hauptstädten der drei Provinzen, in die das Herzogtum unterteilt war, gab es eine Zentralregierung mit einem obersten Gericht, welches den kleineren Gerichten der Dörfer übergeordnet war. In Nancy, der Hauptstadt Lothringens und dem Regierungssitz Herzog Charles, befand sich der sogenannte Change, das oberste Landesgericht. An den Change mussten alle im Lande Lothringen verhandelten Halsgerichtsprozesse, d. h. alle Prozesse, in denen es um Leben oder Tod des Angeklagten ging, überwiesen werden, und dort wurde nach Sichtung der Umstände auch das Urteil festgelegt. Auch musste es dem Change überlassen werden, zu entscheiden, ob die Tortur zur Wahrheitsfindung in einer gerichtlichen Angelegenheit angewendet werden durfte oder nicht. Dieses Gericht hatte also zu jener Zeit eine ungeheure Machtbefugnis, musste sich jedoch auch gleichzeitig streng an das geltende Landesrecht halten. In der Zeit von 1576 – 1591 bestand der Chamge aus lediglich drei Richtern und dem Gerichtsvorsitzenden. Einer dieser Richter war Nicolas Rémy. Dieser stammte ursprünglich aus der südlich von Nancy gelegenen Kleinstadt Charmes, wo sein Vater bereits eine Stellung am dortigen Gericht inne hatte. Nicolas Rémy‘s Geburtsjahr ist unbekannt, aber man rechnet (sich auf seine eigenen Angaben, die er in der Damonolatria macht, stützend) mit dem Zeitraum zwischen 1525 und 1530. Als junger Mann trat er in die väterlichen Fußstapfen und begann sein Jurastudium in Frankreich, da es zu jener Zeit in Lothringen noch keine Universität gab. Nach seinem Studium erhielt er das Amt des obersten Richters der Provinz Vosges, wurde aber wegen seiner Gelehrtheit und seines guten Charakters von Herzog Charles bald nach Nancy als Richter am dortigen Change beordert. In dieser Zeit zwischen 1576 – 1591, in welcher Rémy dort sein Amt ausübte, kamen ihm hunderte von Prozessen wider der Zauberei angeklagte Personen zu Händen, über die er dann mit zu entscheiden hatte. Am Ende seiner Gerichtstätigkeit wurde er von Herzog Charles dazu aufgefordert, ein Buch über seine Erfahrungen in den Hexenprozessen zu schreiben. Rémy gehorchte und beschrieb in den drei Büchern der Daemonolatria, was ihm bei den Prozessen besonders ins Auge gefallen ist: Er gibt den damals fest verankerten Hexenglauben wieder und beschreibt die Sabbate, die Teufelsverehrung und die Verbrechen, die die Hexen dem allgemeinen Glauben nach verübt hatten, lässt dabei jedoch immer wieder eigene Erlebnisse und Erfahrungen einfließen. So gibt er rückblickend und belehrend eine Unzahl von Beispielen über alle Bereiche der den Hexen zur Last gelegten Taten wieder. Sein Buch hat einen starken autobiographischen Charakter, und ist keineswegs auf das "Lehrbuch für Hexenjäger" zu reduzieren, als welches es immer gerne dargestellt wird. Durch seine persönliche und lebendige Darstellungsweise des Hexenwesens wurde sein Buch damals ungeheuer populär.Nach seinem ersten Erscheinen im Jahr 1595 erlebte die Daemonolatria bis zum Jahre 1698 mehrere Auflagen und verdrängte als Handbuch vielerorts den Malleus maleficarum.
In meiner Ausgabe der Daemonolatria wollte ich die umfassendste und beste ihrer Art schaffen, und da seit 1698 keine deutsche Ausgabe von Rémy’s Werk mehr erschienen war, schien es mir an der Zeit, eine Neuübersetzung dieses geschichtlich so wertvollen Buches in einem moderneren Deutsch in Angriff zu nehmen. Gesichtet wurden hierzu die lateinische Erstausgabe von 1595, die deutsche Erstausgabe von 1598 sowie vergleichend die englische Übersetzung Montague Summers und die französische der Universität Nancy.
Die Arbeit an der neuen deutschen Ausgabe währte insgesamt 18 Monate, - aber ich denke, dass sich die Mühe gelohnt hat!
Ein weiteres Anliegen dieser Ausgabe ist aber auch das Beseitigen von falschen Meinungen, die im Laufe der Zeit über die Person Nicolas Rémy’s entstanden sind. Um seine Person ranken sich auch heute noch die unglaublichsten Mythen - die erschreckenderweise sogar in das eine oder andere "Standardwerk" Eingang gefunden haben. So wird er zum Beispiel des öfteren als abergläubischer Sadist dargestellt, der die der Zauberei Angeklagten aus Freude am Quälen folterte und zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilte. Bei der Lektüre der Daemonolatria stellt man jedoch fest, dass nichts falscher ist als das. Er war weder Sadist, noch trieb er Menschen im Gefängnis vorsätzlich in den Selbstmord. Die Folter musste er zwar als gesetzlich vorgeschriebenes Mittel zur "Wahrheitsfindung" anwenden, da ohne ein Geständnis keine Verurteilung möglich war, dennoch kann man ihn keinesfalls nachsagen, dass ihm dies behagt hätte. Rémy war auch kein Befürworter von gegen Kinder geführten Halsgerichtsprozessen und hegte keinerlei abergläubische Gedanken. Im Gegenteil bekämpft er in seiner Schrift vielmehr vehement den im Volk verankerten Aberglauben und verurteilt ihn mit scharfen Worten. In seinem Buch schreibt Rémy, dass er anfänglich selbst nicht an die Existenz von Hexen oder Hexerei glaubte, und dass er zu dieser Überzeugung erst im Laufe der Jahre und nach unzähligen Gerichtsprozessen gelangte. Übrigens nicht dadurch, dass eine "Hexe den Tod seines Sohnes verursacht hatte", wie auch fälschlich behauptet wird, - zum Zeitpunkt des Erscheinens der Daemonolatria waren seine drei Söhne wohlauf und von weiteren Söhnen ist nichts bekannt. Und natürlich hat Rémy sich nicht im hohen Alter selbst der Hexerei bezichtigt und wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt, wie man immer noch an einigen Orten lesen kann; - er starb im Jahre 1612 friedlich und geachtet in seinem Bett.

Donnerstag, 15. Januar 2009

Historische Tinten selber machen. Vorankündigung meines neuen Buches


Ich hatte es bereits erwähnt, aber nun ist es amtlich: Im Februar schon wird mein Kleines Rezeptbuch der historischen Tinten im Bohmeier-Verlag erscheinen. Hier ist schon einmal der Klappentext:

"Welcher Kalligraph oder Sammler von antiken Briefen und anderen Schriftstücken aus vergangenen Jahrhunderten liebt nicht die schönen scharfen Federzüge, die man mit den damals gebräuchlichen Schreibtinten erzeugte. Das nie verblassende Tiefschwarz der Eisengallus-Tinten oder die leuchtenden Farben der mittelalterlichen Inkunabeln haben zweifellos in Qualität und Optik den so genannten "modernen Tinten" noch viel voraus.Wenn man aber aus historischem oder künstlerischem Interesse einzelne Kalligraphien oder gar ganze Bücher herstellen möchte, stößt man bei der Beschaffung von historischen Tinten schnell auf gewisse Hindernisse: Es mangelt an Bezugsquellen und die wenigen erhältlichen Tinten sind zudem meist relativ teuer. Bereitet man seine Tinten hingegen selbst zu, hat man stets die gewünschten Farben in beliebiger Menge zur Verfügung - und das zum günstigen Materialpreis. Außerdem ist der Spaß beim Experimentieren sowie die Freude über eine besonders gelungene Tinte unbezahlbar!
Das vorliegende Büchlein ist deshalb kein trockenes Werk über antike Schreibstoffe, sondern es richtet sich an diejenigen, die sich ausschließlich und ohne viel Drumherum dafür interessieren, wie man Tinte selbst herstellen kann. Außerdem werden die Tinten durch einige Beispiele zur Herstellung von Siegellack ergänzt, und weitere für diese Arbeit nützliche Rezepturen aufgeführt."

Ich denke (und hoffe), dass die Rezepte und Anleitungen nicht nur für Kalligraphen, sondern auch für Buchbinder, Restauratoren, Mittelalterbegeisterte, Reenactment etc. interessant sind!

Und, by the way, auch zu diesem Buch wird es wohl demnächst ein Gewinnspiel geben...

Donnerstag, 1. Januar 2009

Geisterwelt-Gewinnspiel startet heute, am 1. Januar 2009

Ich wünsche Euch allen einen guten Start ins neue Jahr! Denjenigen, die meinen Blog zum ersten Mal besuchen, möchte ich nach einem "Herzlich Willkommen!" mein Frühjahrsgewinnspiel ans Herz legen. Gewinnen könnt Ihr das nebenstehende seltene antiquarische Buch!

"Die Geisterwelt" ist der Titel dieses alten Buches, das ich 2008 im Verlag UBooks neu herausgegeben habe. Ursprünglich um 1860 entstanden, enthält es eine ausgesprochen informative und unterhaltsame Sagen- und Legendensammlung. Hexen, Hexenmeister und berühmte Alchemisten, Vampire, Werwölfe, Nixen, Feen, Elfen und Zwerge – sie alle finden einen Platz in der "Geisterwelt". Doch nicht nur der Inhalt des Buches ist mythisch, auch das Buch selbst birgt Geheimnisse. So wurde es gänzlich anonym und ohne Angabe eines Druckjahres herausgegeben. Laut einer einzigen Quelle ist es im Jahr 1869 erschienen und der Berliner Lehrerin Frau Luise Bernhardi zuzuordnen – doch spricht zumindest ein Detail im Buch für eine frühere Entstehungszeit: Die "heute noch stattfindenden öffentlichen Hinrichtungen" von denen geschrieben wird, deuten auf eine Entstehungszeit vor 1866 hin, denn danach gab es keinerlei öffentliche Hinrichtungen mehr - sie wurden aus Pietätsgründen hinter verschlossenen Gefängnismauern durchgeführt. Und Luise Bernhardi, die auch unter den Namen Louise Firlé und Ludwig Fern publizierte, änderte nach der Heirat mit Professor Wilhelm Bernhardi ihren Schreibstil und gab anstelle von Kinder- und Jugendbüchern plötzlich anspruchsvolle Literatur für Erwachsene heraus...
Doch trotz aller Geheimnisse, die sich speziell um dieses Buch ranken, kann man sagen, dass jedes alte Buch etwas ganz Besonderes ist. Früher war es um Einiges schwerer als heute, ein Buch zu veröffentlichen. Schreibmaschinen oder gar Computer gab es nicht, und so musste das ganze "Manuskript" im wahrsten Sinne des Wortes handschriftlich zu Papier gebracht werden. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts kamen die ersten Schreibmaschinen auf, und das Druckverfahren wurde von dem traditionellen Gutenberg-Druck auf den moderneren Rollendruck umgestellt. Friedrich Nietzsche (1844 – 1900) war einer der ersten Autoren, die ihre Manuskripte schreibmaschinengetippt als "Typoskripte" ablieferten.
Da die Herstellung eines Buches also sowohl für den Autoren als auch den Verlag ziemlich aufwändig war, waren die damaligen Verlage auch wesentlich kritischer bei der Auswahl der Manuskripte. Noch heute hat ein junger Autor es schwer, einen Verlag für sein Buch zu finden, doch vor hundert oder zweihundert Jahren war dies noch ungleich schwerer. So fand auch der Gründer des Langenscheidt-Verlages, Gustav Langenscheidt, in jungen Jahren keinen Verleger für ein Lehrwerk der französischen Sprache, so dass er im Jahre 1856 trotz beschränkter Mittel und vielfacher Anfeindung die schwierige Drucklegung seines Werkes im kurzerhand gegründeten Eigenverlag selbst durchführte.
Alte Bücher, und darunter verstehe ich Bücher, die mindestens 80 Jahre auf dem Buckel haben, haben einen ganz besonderen Charme. Das Papier und auch der Einband fühlen sich einfach anders an als neuere, moderne Bücher. Sie atmen aus jeder Pore Geschichte und sehen oft noch erstaunlich frisch aus für ihr Alter. Dies liegt daran, dass nicht nur bei der Auswahl der Manuskripte sehr kritisch vorgegangen wurde, sondern auch die Ausstattung der gedruckten Bücher hochwertiger war als sie es heute in der Regel ist. Ein Buch, zumal ein Sachbuch, war damals generell kein Wegwerfprodukt, sondern vielmehr ein Wertgegenstand. So wurde für den Buchblock ein hochwertiges Papier verwendet, das nicht allzu säurehaltig war, und somit auch nach Jahrzehnten nur wenig nachdunkelte. Die einzelnen Lagen des Buchblocks wiederum wurden nicht aufgeschnitten und zum Binden verleimt, sondern "geheftet", d. h. mit einem stabilen Faden vernäht. Paperbacks wurden höchstens als Interimseinbände (das sind vorläufige Noteinbände, die den Buchblock schützen sollten, bis der Besitzer des Buches sich sein Werk vom Buchbinder nach seinem Geschmack einbinden ließ) verkauft. Illustrationen wurden sorgfältig hergestellt und aufgrund der hohen Kosten meist sparsam verwendet.
Das 19. Jahrhundert war diesbezüglich eine besonders fruchtbare Zeit. In dieser Zeit der Romantik und der Forschung wurden unendlich viele hochwertige Werke geschrieben und in Druck gegeben. Doch leider hat sich nicht jedes Werk bis heute erhalten. Ein hoher Prozentsatz dieser noch gar nicht so alten Bücher ging bereits durch Unachtsamkeit, Zersetzung und auch politische Unruhen und Kriege, für immer verloren. Im Jahre 2004, also vor nicht allzu langer Zeit, brannte die bekannte Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar und Tausende Bücher wurden zerstört. Hier kann die Digitalisierung in Zukunft entgegenwirken und zumindest den künftigen Verlust wertvoller Buchinhalte verhindern. Dennoch – nichts geht über ein altes Original. Als ich vor einigen Jahren eines der seltenen Geisterwelt-Originale in der Schweiz ausfindig machte, konnte ich mein Glück kaum fassen, zumal, als ich nach Erhalt sah, dass ich mir nicht zuviel davon versprochen hatte. Als ich nun, wenige Monate nach Erscheinen der Neuausgabe, noch einmal fündig wurde, beschloss ich, das gut erhaltene Buch zu verlosen. Damit es nicht zu einfach ist, habe ich mir allerdings einige Fragen zu Themen ausgedacht, wie sie in der "Geisterwelt" vorkommen. Es wäre wunderbar, wenn das Buch in die Hände eines Märchen- und Buchfreundes kommt, der das Alter und die Qualität dieses Werkes zu schätzen weiß.

Nun zum Gewinnspiel:
Zu gewinnen gibt es ein seltenes, gut erhaltenes Original der "Geisterwelt" aus dem 19. Jahrhundert. Das Buch ist in Halbleinen mit zeitgenössischem Buntpapierbezug, innen sind natürlich auch ein paar Alters- und Gebrauchsspuren. In den Vorsatz werde ich dem Gewinner noch eine Widmung schreiben.
Um das Schmuckstück zu bekommen, müsst Ihr nur die vier untenstehenden Fragen richtig beantworten. Die Großbuchstaben ergeben das Lösungswort, das Ihr bitte ab dem 01. 01. 2009 (heute) an mein Postfach equiamicus-info@web.de sendet. Werden mehrere richtige Antworten eingesandt (wovon ich ausgehe), entscheidet das Los. Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt und sein Name auf meinem Blog bekannt gegeben. Einsendeschluss ist Samstag, der 04. 04. 2009. So, und nun wünsche ich Euch viel Spaß beim Herausfinden der richtigen Antworten. Ich drücke Euch die Daumen!

1. Frage. Die sogenannte "Passauer Kunst" bedeutet die Kunst,

O) sich unsichtbar zu machen
E) sich unverwundbar zu machen
A) Tote zum Leben zu erwecken

2. Frage. Im Volksmund hat der Teufel viele Namen. Welcher dieser Namen ist einer davon?

L) Meister Hemmerlein
N) Meister Mentelein
F) Meister Hans

3. Frage. Wo soll das sagenhafte Land Albion liegen, aus dem die Elben einst kamen?

T) Spanien
Y) Frankreich
F) England

4. Frage. Ein Adept ist ein ganz besonderer Alchemist. Warum?

E) Er kann den Stein der Weisen herstellen.
X) Er kann das ewige Leben erlangen.
S) Er kann Stroh zu Gold machen.